Die Konzentration ärztlicher Leistungen in einem Ambulatorium rechtfertigt für sich noch nicht den Bedarf, wenn alle (Teil-)Leistungen in zumutbarer Zeit von anderen einzubeziehenden Anbietern vorgenommen werden können. Der Bedarf kann auch dann gedeckt sein, wenn von bestehenden Anbietern nur jeweils ein Teil des Bedarfs, insgesamt aber der Bedarf zur Gänze abgedeckt wird.

