Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach § 138 ASVG können nicht als Schwerarbeitszeiten iSd SchwerarbeitsV qualifiziert werden.
10 Ob S 98/20i
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach § 138 ASVG können nicht als Schwerarbeitszeiten iSd SchwerarbeitsV qualifiziert werden.
10 Ob S 98/20i
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
