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Ersatzlose Behebung eines Disziplinarerkenntnisses unzulässig; Werbung für ästhetische Behandlungen oder Operationen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/119RdM-LS 2020, 304 Heft 6 v. 1.12.2020

1. Gem § 161 Abs 1 ÄrzteG ist mit dem Disziplinarerkenntnis der Beschuldigte freizusprechen oder des ihm zur Last gelegten Disziplinarvergehens schuldig zu erkennen. Ein VwG-Erk ist inhaltlich rechtswidrig, wenn das Disziplinarerkenntnis einer Disziplinarkommission bloß (ersatzlos) behoben wird, anstatt einen Freispruch von den Vorwürfen zu fällen.

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