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Parteistellung der Inhaber umliegender bestehender öffentlicher Apotheken im vereinfachten Verfahren zur Verlegung einer öffentlichen Apotheke

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/94RdM-LS 2020, 299 Heft 6 v. 1.12.2020

Die Verlegung einer öffentlichen Apotheke steht unter Genehmigungsvorbehalt, wobei § 14 ApG wie folgt unterscheidet: Die Verlegung einer Apotheke innerhalb des nach § 9 ApG festgesetzten Standorts bedarf der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer (§ 14 Abs 1 leg cit). Die Verlegung einer öffentlichen Apotheke an einen anderen Standort ist hingegen von der BVB (nur) zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen des § 10 ApG zutreffen und überdies von dem neuen Standort aus der Bedarf des Gebiets besser befriedigt werden kann (§ 14 Abs 2 und § 54 leg cit).

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