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Regelmäßige Alkoholtestungen zur Sicherung des Kindeswohls gesetzlich nicht gedeckt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/85RdM-LS 2020, 195 Heft 5 v. 1.10.2020

Nach § 107 Abs 3 AußStrG hat das Gericht die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichen unterstützenden Maßnahmen anzuordnen. Eine Kindeswohlgefährdung setzen solche Maßnahmen nicht voraus.

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