Das VUG 2024 verstärkt den mit dem VUG 2017 eingeschlagenen Weg, die Zielsteuerung Gesundheit in die Hände von Bund, Ländern und Krankenversicherungsträgern zu legen. Planungsvorgaben können nun durch Verordnung für rechtlich verbindlich erklärt werden. Bestehende Einflussmöglichkeiten der Gesundheitsdienstleister auf die Steuerung werden mit dem VUG 2024 weiter beschnitten. Schwer verständlich geregelt sind die Vorgaben der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG). Soweit Planungsvorgaben für verbindlich erklärt wurden, sind auch die Gesamtverträge daran gebunden. Mit der Einengung vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten sind Spannungsverhältnisse vorprogrammiert. Im Vordergrund des Beitrags stehen vertragsrechtliche Aspekte sowie der Rechtsschutz.

