Ausgehend von der Verwendung von Kältekammern (FN ) in verschiedensten Umgebungen wird zunächst untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese als Medizinprodukte iSd VO (EU) 2017/745 (FN ) anzusehen sind. Daran anknüpfend geht der Beitrag sodann der Frage nach, ob deren Anwendung sowie ähnliche kältebasierte Anwendungen am menschlichen Körper vor dem Hintergrund der nunmehrigen Rsp des VwGH dem Arztvorbehalt gem § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 4 ÄrzteG (FN ) unterliegen. Zum Abschluss wird kritisch hinterfragt, ob der Betrieb einer Kältekammer im Wellnessbereich als freies Gewerbe als sachgerecht anzusehen ist.