vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Weiterverordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

BeitragAufsatzJohannes WarterRdM 2023/38RdM 2023, 167 - 172 Heft 5 v. 4.10.2023

Seit 2016 besteht für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die Möglichkeit, Medizinprodukte in bestimmten Bereichen weiterzuverordnen. In der Praxis handelt es sich bei den entsprechenden berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen allerdings um "totes Recht". Der nachfolgende Beitrag versucht, die Rechtsprobleme zu identifizieren und eine Auslegung zu finden, die de lege lata eine sinnvolle Anwendung der Bestimmungen ermöglicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!