Seit 2016 besteht für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die Möglichkeit, Medizinprodukte in bestimmten Bereichen weiterzuverordnen. In der Praxis handelt es sich bei den entsprechenden berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen allerdings um "totes Recht". Der nachfolgende Beitrag versucht, die Rechtsprobleme zu identifizieren und eine Auslegung zu finden, die de lege lata eine sinnvolle Anwendung der Bestimmungen ermöglicht.