Fachärzte haben sich in ihrer Tätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken. Der Artikel untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Reichweite der Sonderfachbeschränkung.
Schlagwörter:
Sonderfachbeschränkung; Partieller Zugang; Zweitordination; Anstellung von Ärzten.

