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Kompetenz zum Abschluss von Gesamtverträgen nach der Kassenfusion Das Übergangsrecht zum SV-OG für Gesamtverträge Sonderheft Gmundner Medizinrechtskongress 2021

BeitragAufsatzReinhard ReschRdM 2022/123RdM 2022, 43 - 50 Heft 1a v. 7.2.2022

Die Kassenfusion durch das SV-OG brachte auch Veränderungen bei den Vertragsparteien des ärztlichen GV. Eine wesentliche Frage ist, wer bis zum Abschluss eines bundeseinheitlichen ärztlichen GV die übergeleiteten GV der GKK abändern darf und ob nach Beendigung, insb Kündigung, eines solchen übergeleiteten GKK-GV neuerlich bis zum Inkrafttreten des bundeseinheitlichen ärztlichen GV ein GV für das Bundesland abgeschlossen werden darf.

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