Der Rechtsstandpunkt eines Händlers oder Herstellers eines CE-gekennzeichneten Medizinprodukts, er dürfe im Hinblick auf die Vermutung der aufrechten CE-Kennzeichnung für die Dauer deren Bestehens davon ausgehen, dieses Produkt entspreche den Anforderungen des MPG, ist in einem auf § 1 UWG gestützten Verfahren vertretbar.
4 Ob 135/20m