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Psychiatrische Unterbringung - Amtshaftung bei Absehen von der Unterbringung

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2021/107RdM 2021, 34 - 39 Heft 1 v. 15.2.2021

Sowohl die Durchführung des ersten Schritts im Verfahren nach § 11 Z 1 UbG als auch die pflichtwidrige Entscheidung, trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung davon abzusehen, gehören bereits zum Unterbringungsverfahren und damit zum hoheitlichen Aufgabenbereich.

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