Gerade in Zeiten der COVID-19-Krise erlebt die Telemedizin einen unübersehbaren Höhenflug - doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Im Fokus der Auseinandersetzung steht der Unmittelbarkeitsgrundsatz nach § 49 Abs 2 ÄrzteG. Darüber hinaus sei einem Beispiel aus der Praxis - der Teleradiologie - weitergehende Beachtung geschenkt, um das legistische Konzept besser verorten zu können.
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