vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Atypische ärztliche Einzelverträge der Krankenversicherungsträger Sonderheft Gmundner Medizinrechtskongress 2020

BeitragAufsatzReinhard ReschRdM 2020/279RdM 2020, 247 - 254 Heft 5a v. 1.10.2020

Abweichungen vom Gesamtvertrag und Ergänzungen des Gesamtvertrags durch den ärztlichen Einzelvertrag sind nur in einem engen Rahmen zulässig. Ausgehend von konkreten Fallkonstellationen wird der rechtliche Rahmen für derartige Einzelvereinbarungen untersucht.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!