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Zur Bedeutung des EU-Sicherheitslogos für die Prüfung der Irreführungseignung des Webauftritts ausländischer Versandapotheken

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/99RdM 2019, 151 - 154 Heft 4 v. 9.8.2019

1. Wird das Sicherheitslogo für EU-Versandapotheken vorenthalten, fehlt es an einer wesentlichen Information iSd § 2 Abs 4 UWG. Diesfalls hat eine gesonderte Prüfung der Irreführungseignung (Wesentlichkeit) und der Spürbarkeit (Relevanz) zu entfallen.

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