Die Angst vor einem leidvollen Sterbeprozess kann terminal kranke Personen dazu veranlassen, bewusst auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten, um den Tod herbeizuführen. Infolge der Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung scheint auf den ersten Blick kein strafrechtliches Risiko für jene Menschen zu bestehen, die Sterbewillige bei dieser Art der Lebensbeendigung unterstützen. Bisweilen wird jedoch versucht, eine derartige Unterstützung in die Nähe des strafbaren assistierten Suizids zu rücken und zu kriminalisieren. Der Beitrag widmet sich der strafrechtlichen Relevanz der Unterstützung des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit.