Hic gaudet mors succurrere vitae. Hier freut sich der Tod, dem Leben zu helfen! Zahlreiche Universitätsgebäude empfangen die Besucher ihrer pathologischen und anatomischen Institute mit diesem in Stein gemeißelten Leitspruch, der eine plausible Güterabwägung auf den Punkt bringt: Der Gedanke, dass der Tod im Dienste der Lebenden stehen möge, begleitet nicht nur die neuzeitliche Medizin von ihren Anfängen an, er prägt als leitendes Prinzip auch die Entwicklung des Obduktionsrechts seit den Zeiten Maria Theresias: Das Pendel im Spannungsfeld zwischen postmortalem Persönlichkeitsschutz und religiösen Widerständen einerseits und den öffentlichen, insb wissenschaftlichen Interessen der überlebenden Nachwelt an einer Leichenöffnung andererseits hat in der österreichischen Rechtsgeschichte stets zugunsten der Lebenden ausgeschlagen.