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Klinischer Mehraufwand

KrankenanstaltenJudikaturRdM 2011/59RdM 2011, 161 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des VfGH vom 26.2.2011 befasst sich mit der Problematik des klinischen Mehraufwandes und trifft Aussagen insbesondere über die Möglichkeiten der finanzausgleichsrechtlichen Vereinbarung sowie der Vereinbarung gemäß § 29 Abs 5 UG.

Rechtsgrundlagen: § 29 UG; § 55 KAKuG; Art 137 B-VG

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