Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der OGH dem Angehörigenschmerzengeld bei ärztlichen Behandlungsfehlern und der Erfüllungsgehilfenhaftung für das Fehlverhalten eines Krankenpflegers. Kann dem Geschädigten Mitverschulden entgegengehalten werden?
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB; § 1304 ABGB; § 23 Abs 2 KAKuG