Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Off-Label-Verschreibung von Arzneimitteln aus ökonomischen Motiven trotz vorhandener Arzneimittelspezialitäten und behandelt diese Problematik aus der Perspektive der Arzthaftung und betreffend verletzte Patientenrechte.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 2 AMG; § Art 83 Abs 2 VO 2004/72 6