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Mutmaßliche Einwilligung bei unvorhersehbarer Operationsänderung

SchadenersatzrechtJudikaturRdM 2011/5RdM 2011, 27 Heft 1 v. 1.2.2011

§ 1293 ABGB

In vorliegender Sache war fraglich, ob die Änderung eines Operationsverlaufes an einem vollnarkotisierten Patienten eine schadenersatzrechtliche Haftung auszulösen vermag. Liegt eine mutmaßliche Einwilligung vor?

OGH 15.9.2010, 2 Ob 142/10m

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