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Keine Erfüllungsgehilfenhaftung des Gynäkologen für den beigezogenen Pathologen

SchadenersatzrechtJudikaturRdM 2011/4RdM 2011, 26 - 27 Heft 1 v. 1.2.2011

§ 1010 ABGB; § 1313a ABGB; § 31 Abs 3 ÄrzteG

In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Pathologe, der für einen Gynäkologen Abstriche analysiert, als dessen Gehilfe zu sehen und somit ihm zurechenbar ist.

OGH 1.9.2010, 7 Ob 141/10a

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