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Gesonderte Vergütung psychodiagnostischer Testverfahren bei psychiatrischen Untersuchungen im Strafverfahren

StrafprozessrechtJudikaturAnmerkung von Hannes SchützRdM 2010/61RdM 2010, 187 - 188 Heft 6 v. 1.12.2010

§ 43 Abs 1 GebAG; § 49 Abs 1 GebAG

Im vorliegendem Fall war die Frage einer Antwort zuzuführen, ob der gesonderte Gebührenanspruch eines Sachverständigen für psychodiagnostische Testverfahren im Rahmen einer psychiatrischen Untersuchung im Strafverfahren noch im Leistungskalkül des § 43 Abs 1 GebAG liegt.

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