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Keine Kostenübernahme zur Prävention einer dauerhaften erektilen Dysfunktion

SozialversicherungsrechtJudikaturRdM 2010/62RdM 2010, 188 Heft 6 v. 1.12.2010

§ 120 ASVG; § 136 ASVG

In vorliegender Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass die erektile Dysfunktion nicht als Krankheit zu sehen ist und somit eine präventive Behandlung nicht zur Pflichtleistung der Krankenversicherung zählt.

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