Zusammenfassung: Diese deutsche Entscheidung beschäftigt sich mit Fragen iZm der Reproduktionsmedizin in einem tragischen Fall, wo der Ehemann der Kl verstorben ist und sie die Herausgabe der bereits imprägnierten Eizellen von der Bekl forderte, um sie von einem polnischen Kinderwunschzentrum implantieren zu lassen. Mit Anmerkung von Erwin Bernat.
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