§ 1445 ABGB
Vorliegendes Judikat hatte sich mit Fragen des Weiterbestands der Versicherungsdeckung zu befassen. Wie ist zu entscheiden, wenn aufgrund einer Konfusion Gläubiger und Schuldner wechseln? Wer ist iZm einem früheren Versicherungsfall aktivlegitimiert und forderungsberechtigt?