Art 7 B-VG; § 49 ÄrzteG; § 343 ASVG; § 345a ASVG; § 346 ASVG
In vorliegender Entscheidung war die Kündigung eines Einzelvertrags mit einem Augenarzt, der Patienten den Kauf von Sehbehelfen bei einem bestimmten Optiker empfohlen hatte, einer rechtlichen Analyse zuzuführen.