§ 126 Abs 4 StPO; § 47 Abs 1 StPO
Gegenständlich war die Frage der Befangenheit einer Sachverständigen zu thematisieren. Ist diese unvoreingenommen, wenn sie den zu begutachtenden Betroffenen im Vorfeld bereits therapiert hat?
OGH 24.6.2009, 15 Os 65/09m