§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB
In der besprochenen Entscheidung war die Haftung des Sachverständigen für unrichtige Gutachten im Zivilprozess zu behandeln. Darüber hinaus wurde der "Rettungsaufwand" als positiver Schaden weiter thematisiert.
OGH 30.7.2009, 8 Ob 6/09d