Zusammenfassung: Die Entscheidung der Heilmittelkommission konzentrierte sich auf die Einordnung von Biosimilars als wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte. Darüber hinaus wird eine Pflicht des Hauptverbandes festgehalten, die entscheidungsrelevanten Umstände detailliert und deutlich aufzuführen. Beurteilungskriterium für die Wirtschaftlichkeit ist jedenfalls der Zeitpunkt der Aufnahme in den gelben oder grünen Kodex. Mit einer ausführlichen Anmerkung von Hans Seyfried.