Zusammenfassung: Die UHK hatte sich mit Fragen betreffend die Preisreduktion eines Originalprodukts zu befassen, nachdem ein drittes wirkstoffgleiches Nachfolgeprodukt in den Erstattungskodex aufgenommen wurde. In gegenständlicher Entscheidung wird auch die Entscheidungspraxis der Unabhängigen Heilmittelkommission betreffend die Grundsätze der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission verdeutlicht. Mit Anmerkungen von Mandlz.