§ 84 GuKG; § 4 Abs 1 BPGG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob eine mittels PEG-Sonde erfolgte Verabreichung von Medikamenten und die ebenso damit durchgeführte Ernährung als Pflegebedarf anerkannt werden kann. Können Leistungen dieser Art als Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege qualifiziert werden? Sind sie Betreuungsleistungen?