Zusammenfassung: Mit BGBl II 2008/262 wurde die am 22.7.2008 in Kraft getretene VO des BMWA über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende kundgemacht. Die Ausübungsregeln sollen Maßnahmen treffen, um sichere Rahmenbedingungen für die reglementierten Gewerbe Fußpflege, Kosmetik und Massage zu schaffen.
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