Zusammenfassung: Durch BGBl II 2008/272 wurde die "nderung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch vom BMGFJ kundgemacht. Die Gesamtdarstellung des Betreuungsangebots untergliedert sich in ambulante und stationäre Betreuung.
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