vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AZG-Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte gilt auch für Privatangestellte und Arbeiter in KA - Lediglich öffentliche Bedienstete ausgenommen

ArbeitsrechtLukas Stärker, Österreichische ÄrztekammerRdM 2008/44RdM 2008, 78 - 80 Heft 3 v. 1.6.2008

Zusammenfassung: Der Autor prüft die Anwendung des AZG-Mehrarbeitszuschlags auch auf Privatangestellte und Arbeiter in Krankenanstalten und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zuschlag bei Vorliegen der Voraussetzungen zu leisten ist.

Rechtsgrundlagen: AZG; KA-AZG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!