Zusammenfassung: Der Autor prüft die Anwendung des AZG-Mehrarbeitszuschlags auch auf Privatangestellte und Arbeiter in Krankenanstalten und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zuschlag bei Vorliegen der Voraussetzungen zu leisten ist.
Rechtsgrundlagen: AZG; KA-AZG