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Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Aufklärungsfehler?

GesundheitsrechtMartina HaagRdM 2005/48RdM 2005, 68 - 71 Heft 3 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der strafrechtlichen Erfassung ärztlicher Aufklärungsmängel. Dabei prüft sie insbesondere, ob eine eigenmächtige Heilbehandlung auch als Körperverletzung oder Tötung qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 83 StGB; § 110 StGB; § 49 Abs 1 ÄrzteG

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