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Disziplinarrecht bearbeitet von Johannes W. Steiner

GesundheitsrechtRdM 2005/45RdM 2005, 61 - 62 Heft 2 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat nimmt zur gebotenen Zusammensetzung des Disziplinarsenats, dem die Beurteilung eines Disziplinarvergehens eines Zahnarztes obliegt, Stellung.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMFG, 04.10.2004,Ds 9/2004

Rechtsgrundlagen: § 180 ÄrzteG; § 170 ÄrzteG; art 1 RL 78/687/EWG

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