Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den Rechtsänderungen im Arbeitszeitrecht für Krankenanstalten, die nunmehr die Festlegung der Höchstzahl zulässiger verlängerter Dienste, der Wochenarbeitszeit sowie von Ruhepausen im Wege von Betriebsvereinbarungen oder einvernehmlichen Lösungen mit der Personalvertretung ermöglicht, auseinander und hebt die Vorzüge der flexiblen Dienstplangestaltung hervor.