§1 UWG; §2 ÄrzteG; §15 RSG
In diesem Fall hatte der OGH zu prüfen, ob ein Verstoß des §1 UWG vorliegt, wenn in Apotheken eine Überprüfung der Venenfunktionen mittels Lichtreflexion erfolgt. Die Überprüfung mit dieser Methode unterliegt nicht ausschließlich der ärztlichen Tätigkeit. Das zur Verfügung stellen derartiger Geräte ist rechtmäßig.