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Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker

WettbewerbsrechtDDr. Christian KopetzkiRdM 2003/29RdM 2003, 57 - 61 Heft 2 v. 1.4.2003

§1 UWG; §2 UWG; §2 ÄrzteG; §15 RSG

Die Ausübung des Berufes als Heilpraktiker ist nach österreichischem Recht verboten. Obwohl der Beruf des Heilpraktikers in Deutschland allgemein anerkannt ist, besteht für dort ausgebildete Heilpraktiker in Österreich ein Berufsverbot. Das ist mit dem EU-Recht vereinbar.

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