vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufdringliche und marktschreierische Werbung

ÄrzterechtJohannes Wolfgang SteinerRdM 2003/18RdM 2003, 31 - 32 Heft 1 v. 1.2.2003

§25 ÄrzteG 1985; §53 ÄrzteG 1998; Art. 3 lit. e der RL "Arzt und Öffentlichkeit"

Ein Arzt hat im Rahmen einer Kapitalgesellschaft, die Träger einer privaten Krankenanstalt ist, Werbung betrieben. Es wurde Werbung für die ärztliche Tätigkeit gemacht. Fest steht, dass Ärzte, die für ihre eigene Leistung werben, dafür auch einstehen müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!