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Entscheidung - VwGH 20.09.2000, 95/08/0052

GesundheitsrechtRdM 2001/7RdM 2001, 51 - 55 Heft 2 v. 1.3.2001

§ 49 Abs 1 ASVG; § 33 vbg SPG; § 36 vbg SPG

Honorarzahlungen von Sonderklassepatienten, die teilweise an die Ärzte ausbezahlt werden, sind als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG zu qualifizieren, das der Steuerpflicht unterliegt.

VwGH 20.09.2000, 95/08/0052

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