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Praxisforum Entgelttransparenz

ServiceVeranstaltungenRdFU 2026/73 Heft 3 v. 8.9.2026

Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt seit 7. Juni 2026 umfassende Änderungen mit sich und soll das Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit stärken. Dabei sieht sie nicht nur neue und weitreichende Maßnahmen für Arbeitgeber:innen vor, wie ua detaillierte Transparenz- und Auskunftsbestimmungen sowie Berichtspflichten, sondern auch erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen. Wesentliches Kernstück ist dabei die Schaffung von neuen objektiven Entgeltstrukturen. Entgeltunterschiede sind anhand eindeutiger Kriterien (Kompetenzen, Verantwortungen, Belastungen, Arbeitsbedingungen und ggf weitere arbeitsplatzbezogene Kriterien) zu rechtfertigen. Unternehmen müssen sich daher mit den entsprechenden Personaldaten und Strukturen auseinandersetzen, um die jeweiligen Arbeitswelten, Funktionen, Vergütungsprozesse, Leistungsbewertungen und vieles mehr zu analysieren und teilweise neu zu definieren. Damit kommt es auch zu einer Neugestaltung zentraler arbeitsrechtlicher Strukturen: Vom Entgeltbegriff, von der Rolle der Kollektivverträge und des Betriebsrats über Stellenausschreibungen bis zum Beweisrecht.

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