Den Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer zu führen. Ein Selbstständiger hat bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung darzulegen, wie sein Betrieb vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung organisiert war, in welcher Art und Weise und Umfang er selbst mitgearbeitet hat und inwieweit er dazu aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage ist, sowie dass ihm eine Umorganisation entweder nicht möglich ist oder mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden wäre.

