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Auskunftsbegehren in der Aufteilung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiterin: Astrid Deixler-HübnerRdFU 2026/68 Heft 3 v. 8.9.2026

EheG: §§ 91, 95

EGZPO: Art XLII Abs 1 zweiter Fall

Im Fall eines rechtzeitig innerhalb der einjährigen Präklusivfrist des § 95 EheG gestellten Aufteilungsantrags kann das Begehren auf Auskunftserteilung analog zu Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO im Hinblick auf eine mögliche Ausgleichszahlung auch noch nach Ablauf dieser Frist erhoben werden.

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