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Der Zeitpunkt der Währungsumrechnung bei der Aufteilung von Wertsteigerungen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiterin: Astrid Deixler-HübnerRdFU 2026/38 Heft 2 v. 12.6.2026

EheG: § 91 Abs 1

§ 91 Abs 1 EheG gilt auch für Verringerungen ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse, die erst nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft stattfanden.

Bewertungsstichtag ist das zur Zeit der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorhandene Aufteilungsvermögen. Die Umrechnung eines in einer Fremdwährung ermittelten Verkehrswerts in einen Eurobetrag muss daher unter Zugrundelegung des Wechselkurses zum tatsächlichen Bewertungszeitpunkt erfolgen.

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