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Pflichtteil: Keine Verjährung während Erbrechtsstreit

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Gerold Maximilian OberhumerRdFU 2026/36 Heft 2 v. 12.6.2026

ABGB: § 1487a

Der Ablauf der Verjährungsfrist nach § 1487a ABGB ist gehemmt, solange zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und einem weiteren Erbprätendenten ein Verfahren über das Erbrecht (§§ 161 ff AußStrG) geführt wird.

OGH 18. 12. 2025, 2 Ob 161/25b

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