Der Beitrag untersucht den Entgeltanspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers in einer Unternehmenskrise, die noch keine insolvenzrechtlichen Handlungspflichten des Geschäftsführers auslöst. Das Spannungsverhältnis zwischen einer möglichen, aus der Sorgfaltspflicht bedingten Obliegenheit, das Unternehmen fortzuführen, mit dem Risiko, dass Entgeltzahlungen - vor allem im Falle einer späteren Insolvenz - als verbotene Einlagenrückgewähr qualifiziert werden können, ist offensichtlich und praktisch von hoher Relevanz. Es wird versucht, dieses Spannungsverhältnis im Wege einer umfassenden Angemessenheitsprüfung aufzulösen.

