Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollten Unternehmenswert-Anteile (UWA) die Mitarbeiterbeteiligungspraxis auf neue Beine stellen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten zeigt die Praxis jedoch weiterhin ein uneinheitliches Bild, das neben UWA-Modellen nach wie vor stark von schuldrechtlichen Beteiligungsmodellen geprägt ist. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, die unterschiedlichen Beteiligungsformen zu vergleichen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile aus zivil- und steuerrechtlicher Perspektive gegenüberzustellen.

