Der Beitrag untersucht die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten nach § 10 FlexKapGG. Der Autor spricht sich dabei gegen eine dingliche Wirkung aus und argumentiert, dass eine Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Anteilsübertragung führt, sondern rein schuldrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

